Schadenfreiheitsrabatt |
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In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich die Beitragszahlung nach der Dauer
des schadenfreien Verlaufs.
KFZ-Haftpflicht:
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Die Prozentzahlen beziehen sich auf den Normalbeitrag: |
Schadenklasse M |
Klasse M |
245 % |
Schadenklasse S |
Klasse S |
155 % |
weniger als 1/2 Jahre unfallfrei; Anfänger |
Klasse 0 |
230 % |
1/2 Jahr, Anfänger mit 3 Jahren Führerschein;
Zweitwagen oder Wagen des Partners |
Klasse SF1/2 |
140 % |
1 Kalenderjahr |
SF 1 |
100 % |
3 Kalenderjahre |
SF 3 |
70 % |
6 Kalenderjahre |
SF 6 |
55 % |
10 Kalenderjahre |
SF 10 |
45 % |
15 Kalenderjahre |
SF 15 |
40 % |
25 Kalenderjahre |
SF 25 |
30 % |
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Schutzbrief |
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Der Schutzbrief bietet Leistungen (abschleppen oder sogar bergen) und Hilfestellungen z.B. bei Unfällen, auf
Reisen oder bei anderen Problemen.
nicht enthalten ist, zusätzlich erworben oder anderenfalls gegen einen geringen
finanziellen Vorteil aus der Versicherung ausgeschlossen werden.
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Sofortrente |
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Bei der Sofort-Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal und erhält dafür
den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente. Anders als bei anderen Formen der Kapitalanlage
erfolgt die Zahlung auch dann noch, wenn das Kapital aufgezehrt ist. Beschränkt sich die Leistungspflicht
auf die lebenslängliche Rentenzahlung besteht für den Versicherungsnehmer bei frühem Tod die Gefahr,
dass nur ein geringer Teil des Kapitals zurückfließt. Man kann deshalb die Rentenversicherung um
eine Todesfall-Leistung ergänzen. Entweder in Form einer Rentengarantiezeit (die Rente wird für diese
Periode an Hinterbliebene weitergezahlt) oder als einmalige Todesfall-Zahlung.
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Selbstbeteiligung |
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Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den
meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten. Eine andere Form der Selbstbeteiligung
ist die Integralfranchise. Hier sind Kleinschäden in verschiedener Höhe ebenfalls ausgeschlossen, bei darüber
hinausgehenden Schadenssummen wird aber ohne Abzug geleistet.
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Sterbetafel |
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Die Sterbetafel ist die wichtigste Rechnungsgrundlage der
Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch den Tod verursachten
jährlichen Verlust eines Jahrgangs. Der günstigeren Lebenserwartung von
Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel Rechnung getragen,
wodurch sich niedrigere Beiträge ergeben. |
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Strafkaution |
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Begriff der Rechtsschutzversicherung. Die Strafkaution im
Rechtsschutzfall ist eine Sicherheitsleistung, die durch Hinterlegung
eines Geldbetrags erbracht wird. Soweit Strafverfolgungsbehörden im In-
oder Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten festsetzen, um
vorläufig vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzusehen, gewährt der
Versicherer ein zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe für die
Strafkaution. Strafkautionen können bis zu 50.000 EUR je Leistungsfall
mitversichert sein. |
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Stundung |
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Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet
werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen
gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten. |