Versicherungs-Lexikon

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 Schadenfreiheitsrabatt

In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich die Beitragszahlung nach der Dauer des schadenfreien Verlaufs.
KFZ-Haftpflicht:

Die Prozentzahlen beziehen sich auf den Normalbeitrag:

Schadenklasse M

Klasse M

245 %

Schadenklasse S

Klasse S

155 %

weniger als 1/2 Jahre unfallfrei; Anfänger

Klasse 0

230 %

1/2 Jahr, Anfänger mit 3 Jahren Führerschein; Zweitwagen oder Wagen des Partners

Klasse SF1/2

140 %

1 Kalenderjahr

SF 1

100 %

3 Kalenderjahre

SF 3

70 %

6 Kalenderjahre

SF 6

55 %

10 Kalenderjahre

SF 10

45 %

15 Kalenderjahre

SF 15

40 %

25 Kalenderjahre

SF 25

30 %

 Schutzbrief

Der Schutzbrief bietet Leistungen (abschleppen oder sogar bergen) und Hilfestellungen z.B. bei Unfällen, auf Reisen oder bei anderen Problemen. nicht enthalten ist, zusätzlich erworben oder anderenfalls gegen einen geringen finanziellen Vorteil aus der Versicherung ausgeschlossen werden.

 Sofortrente

Bei der Sofort-Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal und erhält dafür den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente. Anders als bei anderen Formen der Kapitalanlage erfolgt die Zahlung auch dann noch, wenn das Kapital aufgezehrt ist. Beschränkt sich die Leistungspflicht auf die lebenslängliche Rentenzahlung besteht für den Versicherungsnehmer bei frühem Tod die Gefahr, dass nur ein geringer Teil des Kapitals zurückfließt. Man kann deshalb die Rentenversicherung um eine Todesfall-Leistung ergänzen. Entweder in Form einer Rentengarantiezeit (die Rente wird für diese Periode an Hinterbliebene weitergezahlt) oder als einmalige Todesfall-Zahlung.

 Selbstbeteiligung

Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten. Eine andere Form der Selbstbeteiligung ist die Integralfranchise. Hier sind Kleinschäden in verschiedener Höhe ebenfalls ausgeschlossen, bei darüber hinausgehenden Schadenssummen wird aber ohne Abzug geleistet.

 Sterbetafel

Die Sterbetafel ist die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch den Tod verursachten jährlichen Verlust eines Jahrgangs. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel Rechnung getragen, wodurch sich niedrigere Beiträge ergeben.

 Strafkaution

Begriff der Rechtsschutzversicherung. Die Strafkaution im Rechtsschutzfall ist eine Sicherheitsleistung, die durch Hinterlegung eines Geldbetrags erbracht wird. Soweit Strafverfolgungsbehörden im In- oder Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten festsetzen, um vorläufig vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzusehen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe für die Strafkaution. Strafkautionen können bis zu 50.000 EUR je Leistungsfall mitversichert sein.

 Stundung

Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten.








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