Muss Wohn-Riester versteuert werden?

Ja. Wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für klassische Riester-Produkte heißt das: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder -Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern.

Bei Wohn-Riester gibt es naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Daher wird ein fiktives Konto, das „Wohnförderkonto“, gebildet, auf dem die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten fürs Haus mit jährlich zwei Prozent registriert werden. Auf diese Summe zahlt der Ruheständler dann Steuern. Der Sparer wird quasi so behandelt, als erhielte er eine monatliche Rente.

Dabei soll der Ruheständler wählen können, ob er die Steuer auf einen Schlag zahlt, dann gewährt ihm das Finanzamt einen Rabatt von 30 Prozent – nur 70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto werden versteuert. Im Gegenzug verpflichtet sich der Rentner, 20 Jahre lang den Immobilienbesitz zu halten.

Als zweite Möglichkeit kann der Rentner die auf sein Riester-Vermögen entfallende Steuer 25 Jahre lang abstottern – ohne Abschlag.

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