Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"

„Wohn-Riester“ sagen die meisten zur neuen Vorsorgeform, die Riester-Sparern eine interessante Option zum Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Im Gesetzestext lautet der offizielle Begriff „Eigenheimrente“.

Inhalt: Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen.

Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage.

Wenn der Nachwuchs in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro. So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro. Geld, das für die Baufinanzierung oft willkommen ist.

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Weitere Infos zum Thema Wohn Riester Rente

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Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"

Was ist Wohn-Riester?

Hauskauf mit Riester: Ging das bisher nicht?

Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?

Kann ich mit Riester auch mein Haus oder meine Wohnung altersgerecht umrüsten?

Darf ich mit Wohn-Riester auch ein Zweifamilienhaus kaufen?

Akzeptieren die Banken das Riester-Vermögen als Eigenkapital bei der Baufinanzierung?

Kann ich das Riester-Guthaben auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwenden?

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie?

Muss Wohn-Riester versteuert werden?

Ab wann gilt Wohn-Riester?

Wo bekomme ich fachkundige Beratung?






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