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Grundsätzlich kann jeder Bundesbürger einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Es haben jedoch bei der Riester Rente nicht alle einen Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge.
Dies haben nur
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Seelotsen
- Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
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