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Unter Direktzusage versteht man die Zusicherung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, Leistungen aus einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge zu tragen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit dieser Direktzusage also, die Rentenzahlung aus eigenem Betriebsvermögen zu leisten.
Solche Direktzusagen müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers über einen Pensionssicherungsverein abgesichert werden.
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