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Berufsunfähigkeit führt oftmals nicht nur zum Verlust des Arbeitsplatzes, sondern ist auch mit enormen finanziellen Begrenzungen verbunden.
Im Krankheitsfall ist Ihr Arbeitgeber in der Regel lediglich verpflichtet, das Gehalt 6 Wochen lang weiter zu zahlen. Auch eine private Krankenversicherung zahlt ein vereinbartes Krankentagegeld nur solange eine vorübergehende Krankheit diagnostiziert wurde. Wird eine dauernde Berufsunfähigkeit diagnostiziert erlischt auch dieser Anspruch.
Alle nach 1961 Geborenen bekommen vom Staat nur eine sehr geringe Rentenzahlung, falls die Berufsunfähigkeit vor dem gesetzlichen Altersrentenanspruch eintritt. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für gewöhnlich im Durchschnitt nur etwa 18 % des letzten Bruttogehalts und ist abhängig davon, wie viel Stunden täglich man theoretisch noch irgendeinen Beruf ausüben könnte.
Besteht die theoretische Möglichkeit, noch 6-8 Stunden täglich zu arbeiten, egal in welchem Beruf, zahlt der Staat keine Rentenzahlung.
Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern entfällt der Rentenanspruch für gewöhnlich komplett!
Die meisten Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten empfehlen: Berufsunfähigkeitsabsicherung ist nach der privaten Haftpflichtversicherung der wichtigste Versicherungsschutz.
Wichtiger Hinweis: Eine Unfallversicherung zahlt nur bei Unfallfolgen.
Ganz besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Bauherren. Bei Berufsunfähigkeit kann die Darlehenslast für gewöhnlich nicht mehr geleistet werden, so dass ein Verkauf des geliebten Eigenheims recht schnell die bittere Konsequenz ist.
Auch bei familiären Alleinverdienern kann die Absicherung der Familie häufig nur unter größten Begrenzungen finanziert werden.
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